Energy Infrastructure Partners Luxemburg S.à.r.l Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Energy Infrastructure Partners Luxemburg S.à r.l. (“EIP Luxemburg”) ist berechtigt, als Verwalter von alternativen Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager, „AIFM“) im Sinne des Kapitel II des Luxemburger AIFM-Gesetzes vom 12. Juli 2013 zu agieren.
Transparenz ist uns wichtig
Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“) ist EIP Luxemburg als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der SFDR verpflichtet, auf Ebene des Unternehmens Transparenz in Bezug auf die folgenden Punkte zu schaffen:
- Artikel 3 SFDR – Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
- Artikel 4 SFDR – nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
- Artikel 5 SFDR – Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Für die verwalteten Investmentfonds gelten zusätzliche Offenlegungspflichten, die weiter unten aufgeführt sind.
Ungeachtet der Offenlegungspflicht sind Aspekte der Nachhaltigkeit für EIP Luxemburg von zentraler Bedeutung und folglich integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit. EIP Luxemburg ist der Überzeugung, dass Anleger als langfristige Stakeholder davon profitieren, wenn Investitionen nachhaltig getätigt werden. Nachhaltigkeitsrisiken oder nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit können nicht nur der Investition und ihren Stakeholdern schaden, sondern setzen die Investitionen auch materiellen Risiken aus, die sich auf unterschiedliche Weise auf die Tätigkeiten und den Wert der Investition auswirken können.
Darüber hinaus können zuverlässige Nachhaltigkeits- und ESG-Praktiken wichtige Werttreiber sein.