Nachhaltigkeit in unserem Investitionsprozess

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Investitionsprozesses. Von unserer Anlageauswahl und -strategie bis hin zu unserem Engagement als Manager integrieren wir Nachhaltigkeitsfaktoren in alles, was wir tun. Mit jeder Investition zielen wir darauf ab, zu einer wohlhabenderen, stabileren und sichereren Gesellschaft beizutragen.

Nachhaltigkeit
11.9 GW
installierte erneuerbare Kapazität, 10% mehr als im Jahr 2022
25+ TWh
erzeugte erneuerbare Energie, 32% mehr als im Jahr 2022 und genug, um 6.4 Millionen EU-Haushalte zu versorgen
4.3 Mio.
vermiedene Tonnen Kohlendioxidemissionen im Jahr 2023 durch die Gesamtproduktion erneuerbarer Energie, 44% mehr als im Jahr 2022
Zahlen von 2023
Nachhaltigkeitsbericht
Nachhaltigkeitsansatz
Umsetzung
Kennzahlen
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Vergangene Berichte

Unser Nachhaltigkeitsbericht 2023

Dieser Bericht zeigt unsere Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Zukunft auf. Wir stellen darin unsere Ergebnisse und Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeit des letzten Jahres vor.

Unser Nachhaltigkeitsbericht für 2023 wurde unter Bezugnahme auf die Standards der Global Reporting Initiative, oft als GRI bekannt, erstellt.

Unser Nachhaltigkeitsbericht 2023

Begründung für die freiwillige Offenlegung

Bei Energy Infrastructure Partners AG («EIP») halten wir es für wichtig, Nachhaltigkeitsfaktoren in jedem Transaktions- und Investitionszyklus zu bemessen und zu managen. Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor («SFDR») sind Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Obwohl die SFDR auf Unternehmensebene EIP AG nicht direkt betrifft, sind wir der Ansicht, dass die SFDR einen passenden Rahmen für das Offenlegen entsprechender nachhaltigkeitsbezogener Angaben darstellt. Dies gilt insbesondere in Anbetracht unserer Funktion als beauftragter Portfoliomanager für in der EU domizilierte Fonds.

Im Rahmen unseres Engagements für Nachhaltigkeit und für ein robustes ESG-Management bei allen Fonds, die wir verwalten, veröffentlichen wir die im folgenden aufgeführten Informationen.

 Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren

Die EIP Richtlinien für Nachhaltigkeitsrisiken (Sustainability Risk Policy) erläutert im Detail, wie wir Nachhaltigkeits faktoren in unseren Investitions-Entscheidungsprozess integrieren. Dies geschieht durch ein engagiertes und erfahrenes internes ESG-Team, welches eng mit anderen Teams zusammenarbeitet. Somit stellen wir sicher, dass Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken, während der Due-Diligence-Phase und der Vermögensverwaltung gut gemanagt werden.

Die Anwendbarkeit und Relevanz von Nachhaltigkeitsfaktoren variieren je nach Anlagemöglichkeiten und Vermögenswerten. Nachhaltigkeitsfaktoren können sowohl Risiken als auch Chancen darstellen, die zunächst identifiziert und beurteilt, und anschliessend überwacht, gemanagt und/oder genutzt werden müssen. Daher stellen wir sicher, dass Nachhaltigkeitsfaktoren in der Ausgestaltung, Priorisierung und Durchführung der Due-Diligence Phase und der Vermögensverwaltung angemessen berücksichtigt werden, und die Nachhaltigkeits-Performance des Portfoliounternehmens entsprechend überwacht wird.

Gegebenenfalls nutzen wir auch unseren Einfluss (der je nach Portfolio variiert), damit Massnahmen zur Verbesserung des ESG- Performance in Übereinstimmung mit internationalen Best Practices ergriffen werden.

Weitere Informationen, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Anlageentscheidungen einbeziehen, finden Sie hier in einer Zusammenfassung unserer Richtlinien für Nachhaltigkeitsrisiken (English).

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen

Bei EIP berücksichtigen wir nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit in allen von uns verwalteten Portfolios und während des gesamten Investitionszyklus – von der frühen Due-Diligence-Phase bis hin zur Vermögensverwaltung und zum Verkauf.

Vergütungspolitik in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken

Unsere Vergütungspolitik belohnt übermässige Risikobereitschaft nicht – auch nicht hinsichtlich Nachhaltigkeitsrisiken. Sie zielt auf den Einklang der von uns eingegangenen Risiken (und der Entscheidungen unserer Mitarbeitenden und des Senior Management) mit denen der von uns verwalteten Vermögenswerte und mit den Interessen unserer Anleger.

Zusätzliche Offenlegungen

Für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen in Bezug auf Energy Infrastructure Partners Luxembourg S.à r.l, dem alternativen Investmentfondsmanager mit Sitz in Luxemburg, folgen Sie bitte diesem Link.

Umsetzung

Wir anerkennen die Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken für Investoren, lokale Gemeinschaften, die Umwelt und die Artenvielfalt. Daher sind wir bestrebt, diese Risiken zu erkennen und entsprechend zu mindern. Darüber hinaus sind wir überzeugt, dass langfristige Investoren profitieren, wenn Portfoliounternehmen Nachhaltigkeitsfaktoren aktiv managen. Bei EIP integrieren wir daher Nachhaltigkeitsfaktoren vollständig in den gesamten Investitionszyklus (siehe Infografik).

Umsetzung
Das Jahr bei EIP
Einführung in Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Energy Infrastructure Partners Luxemburg S.à.r.l Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Energy Infrastructure Partners Luxemburg S.à r.l. (“EIP Luxemburg”) ist berechtigt, als Verwalter von alternativen Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager, „AIFM“) im Sinne des Kapitel II des Luxemburger AIFM-Gesetzes vom 12. Juli 2013 zu agieren. 

Transparenz ist uns wichtig

Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“) ist EIP Luxemburg als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der SFDR verpflichtet, auf Ebene des Unternehmens Transparenz in Bezug auf die folgenden Punkte zu schaffen:

  • Artikel 3 SFDR – Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
  • Artikel 4 SFDR – nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens 
  • Artikel 5 SFDR – Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Für die verwalteten Investmentfonds gelten zusätzliche Offenlegungspflichten, die weiter unten aufgeführt sind.

Ungeachtet der Offenlegungspflicht sind Aspekte der Nachhaltigkeit für EIP Luxemburg von zentraler Bedeutung und folglich integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit. EIP Luxemburg ist der Überzeugung, dass Anleger als langfristige Stakeholder davon profitieren, wenn Investitionen nachhaltig getätigt werden. Nachhaltigkeitsrisiken oder nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit können nicht nur der Investition und ihren Stakeholdern schaden, sondern setzen die Investitionen auch materiellen Risiken aus, die sich auf unterschiedliche Weise auf die Tätigkeiten und den Wert der Investition auswirken können.

Darüber hinaus können zuverlässige Nachhaltigkeits- und ESG-Praktiken wichtige Werttreiber sein.

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Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)

Gemäss der SFDR werden Nachhaltigkeitsrisiken als ökologische, soziale und governance-Faktoren definiert, die im Falle des Eintretens eine tatsächliche oder potentielle negative Auswirkung auf den Wert einer Investition haben können. 

EIP Luxemburg hat eine Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken erstellt, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken in den Investitionsentscheidungsprozess einzubeziehen. Diese Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken definiert auch die erforderlichen Führungsgrundsätze und Massnahmen, um die Kontrolle der Nachhaltigkeitsrisiken sicherzustellen.  

EIP Luxemburg hat die Funktion des Portfoliomanagements an Energy Infrastructure Partners AG  delegiert, die über solide interne ESG- und Nachhaltigkeitsexpertise verfügen. Der beauftragte Portfoliomanager ist für den Investitionsentscheidungsprozess und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken verantwortlich. Nachhaltigkeitsrisiken, die als relevant erachtet werden, werden im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung und des Investitionsentscheidungsprozesses sowie während der aktiven Beteiligungsverwaltungsphase im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken von EIP Luxemburg, die sich unter anderem auf die SFDR-Anforderungen bezieht, berücksichtigt. 

EIP Luxemburg wird die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess als Teil der Due Diligence und des laufenden Monitorings des beauftragten Portfoliomanagers und der verwalteten Fonds überprüfen.  

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Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen – Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf + Unternehmensebene (Art. 4 SFDR)

Diese Erklärung beschreibt die Entscheidung von Energy Infrastructure Partners Luxembourg S.à r.l. in Bezug auf die Anforderungen des Artikels 4 (1) der SFDR bezüglich der Berücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (principal adverse impacts, im Folgenden „PAI“) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. 

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Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 SFDR)

EIP Luxemburg stellt sicher, dass die Vergütungsrichtlinien und -verfahren angewendet werden, die mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen, sofern Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess integriert werden.

Die Vergütungsstrukturen von EIP Luxemburg begünstigen keine übermässige Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die Vergütung ist auf die risikoangepasste Leistung abgestimmt.

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Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale bei den von EIP Luxemburg verwaltenden Fonds (Art. 10 SFDR)

Die von EIP Luxemburg verwalteten SFDR-Artikel-8-Fonds fördern ökologische Merkmale, da sie einen positiven Beitrag zur Energiewende, zur Bekämpfung des Klimawandels und/oder zu damit verbundenen Umweltproblemen leisten sollen. Diese Fonds investieren in Technologien und Anlagen, die den Übergang zu einer dekarbonisierten Zukunft unterstützen und zur Sicherheit der Energieversorgung beitragen. 

Für Investoren, hier finden Sie die vollständigen nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen, die für Finanzprodukte nach Artikel 8 erforderlich sind:

Nachhaltigkeitsberichte der vergangenen Jahre

Laden Sie frühere Berichte herunter, die den Fortschritt von Energy Infrastructure Partners hin zu einer nachhaltigeren, widerstandsfähigeren Zukunft aufzeigen.

Nachhaltigkeitsbericht 2022

Nachhaltigkeitsberichte der vergangenen Jahre
Pelayo Menéndez Calvo

«Für uns ist es entscheidend, Nachhaltigkeitsfaktoren in unsere Geschäftstätigkeit zu integrieren und in Unternehmen und Projekte zu investieren, die diese Einstellung teilen»

Pelayo Menéndez Calvo

Head ESG

Nachhaltigkeit bei EIP

Nachhaltigkeit bei EIP

Mit der Verwaltung von Fonds, die in Energieinfrastruktur investieren, leisten wir einen Beitrag zur Energy Transition und zu einer dekarbonisierten Zukunft. Wir nutzen die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) als übergreifenden Rahmen zur Darstellung unseres Beitrags. Wir verbessern kontinuierlich die Methoden, mit denen wir die positiven Auswirkungen der von uns verwalteten Anlagen messen.

Unsere Ziele

Unsere Ziele

In unserer Arbeit als Vermögensverwalter sind wir bestrebt, einen positiven Einfluss auf die Welt zu haben. Wir berücksichtigen sich entwickelnde Nachhaltigkeitsvorschriften, Erwartungen von Investoren und anderen Interessengruppen sowie aufkommende Nachhaltigkeitsthemen in der Energiebranche.

Um dieses Ziel zu unterstreichen, ist EIP Unterzeichnerin oder Mitglied von freiwilligen Standards und Vereinigungen im Bereich nachhaltiger Finanzen.