Unser Engagement

Nachhaltigkeit in unserem Investitionsprozess

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Investitionsprozesses. Von unserer Anlageauswahl und -strategie bis hin zu unserem Engagement als Manager integrieren wir Nachhaltigkeitsfaktoren in all unsere Tätigkeiten.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für Luxemburgische Fonds Bericht 2024 herunterladen

Höhepunkte des Jahres 2024 bei EIP

Von verwaltetem Vermögen zu vermiedenen Treibhausgasemissionen

200+

Investoren

6

SFDR ART. 8 Vehikel

7.1 Mrd.

verwaltetes Vermögen in Euro1

20+

Länder, in denen EIP Anlagen hält

20

Portfoliounternehmen

Portfoliounternehmen

Energie-
infrastruktur

Von installierter Kapazität bis zu erzeugter Energie über unsere Portfoliounternehmen hinweg

19'352 Megawatt

Gesamte installierte Kapazität2

89%

Anteil erneuerbare Energien

40'151 Gigawattstunden

Generierte Energie3

75%

Anteil erneuerbare Energien

Ergebnis

In Bezug auf versorgte Haushalte und vermiedene Emissionen

8.13 Millionen Haushalte

könnten mit erneuerbarer Energie betrieben werden

6 Millionen

Vermiedene Tonnen von Treibhausgasen

Unser Nachhaltigkeitsbericht 2024

Einleitung

Energy Infrastructure Partners ist im Laufe der Jahre stetig gewachsen und zunehmend internationaler geworden, doch unser Auftrag ist derselbe geblieben

«Wir integrieren Nachhaltigkeit bewusst in unseren Anlageprozess, da wir überzeugt sind, dass sie dazu beitragen kann, Risiken zu minimieren und langfristigen Mehrwert zu schaffen.»

Pelayo Menéndez Calvo

Head of Sustainability

Case Studies

Nachhaltigkeit in der Praxis – Fallstudien aus unserem gesamten Portfolio

Alle Berichte

Laden Sie frühere Berichte herunter, die die Fortschritte von Energy Infrastructure Partners auf dem Weg zu einer nachhaltigeren, widerstandsfähigeren Zukunft aufzeigen

Engagement

Durch unsere Arbeit als Vermögensverwalter sind wir bestrebt, einen positiven Einfluss auf die Welt zu haben.

Ansatz

EIP integriert Nachhaltigkeitsfaktoren vollständig in den gesamten Investitionszyklus.

Wir sind uns der Bedeutung von Nachhaltigkeitsfaktoren für Investoren, lokale Gemeinschaften, die Umwelt und die biologische Vielfalt bewusst. Ausserdem sind wir davon überzeugt, dass langfristige Investoren davon profitieren, wenn Portfoliounternehmen Nachhaltigkeitsfaktoren aktiv managen. Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“) sind Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung.

Obwohl die SFDR auf Unternehmensebene nicht direkt auf die EIP AG anwendbar sind, glauben wir, dass sie auch für EIP AG einen relevanten Rahmen für verstärkte Transparenz im Nachhaltigkeitsbereich bieten.

Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren bei EIP

Unser erfahrenes internes ESG-Nachhaltigkeitsteam arbeitet eng mit anderen Funktionen zusammen, um eine wirksame Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in unseren Investitionsentscheidungsprozess zu gewährleisten, wie in unserer Sustainability Risk Policy (auf Deutsch Nachhaltigkeitsrisikopolitik) dargelegt (eine Zusammenfassung finden Sie hier).

Die Anwendbarkeit und Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsfaktoren variiert je nach Investitionsmöglichkeit. Diese Faktoren können sowohl Risiken als auch Chancen darstellen, die zunächst identifiziert, dann bewertet und überwacht, verwaltet und/oder genutzt werden müssen. Daher passen wir unsere Due-Diligence- und Asset-Management-Phasen entsprechend an und nutzen gegebenenfalls unsere Hebelwirkung (die je nach Portfolio unterschiedlich sein wird), um Massnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeits-Performance der Portfoliounternehmen zu erzielen.

Planung

  • Übereinstimmung mit Ausschlussliste
  • Vorprüfung von ESG-Themen
  • Zustimmung des Investment-Unterausschusses (Screening)

Transaktion

  • Definition der ESG-Due-Diligence
  • ESG-Due-Diligence (mit internen Experten und mit Unterstützung von externen Beratern)
  • Zustimmung des ESG-Ausschusses
  • Endgültige Zustimmung des Investitionsausschusses

Ausführung

  • Definition der Investitionsbedingungen
  • Integration in die Vertragsdokumente

Verwaltung der Investition (Asset-Management)

  • Kontinuierliches und aktives Monitoring von ESG-Themen
  • Aktiver Austausch und enge Zusammenarbeit mit den Unternehmen
  • Regelmässige Monitoringsitzungen
  • Ausstieg nach Ablauf der Haltedauer

Bei EIP berücksichtigen wir sowohl negative und positive Nachhaltigkeitsauswirkungen in allen von uns verwalteten Portfolios. Dies geschieht während des gesamten Investitionszyklus – von der frühen Due-Diligence-Phase über die Vermögensverwaltung bis hin zum Ausstieg.

Vergütungspolitik in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken

Unsere Vergütungspolitik belohnt übermässige Risikobereitschaft nicht – auch nicht hinsichtlich Nachhaltigkeitsrisiken. Sie zielt auf den Einklang der von uns eingegangenen Risiken (und der Entscheidungen unserer Mitarbeitenden und Senior Leadership) mit denen der von uns verwalteten Vermögenswerte und mit den Interessen unserer Investoren.

Für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen in Bezug auf Energy Infrastructure Partners Luxembourg S.à r.l, dem alternativen Investmentfondsmanager mit Sitz in Luxemburg, folgen Sie bitte diesem Link.

Offenlegungen

Weitere Informationen finden Sie hier in einer Zusammenfassung unserer Richtlinien für Nachhaltigkeitsrisiken (English).

Richtlinien für Nachhaltigkeitsrisiken

Einführung in Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Energy Infrastructure Partners Luxemburg S.à.r.l Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung 

Energy Infrastructure Partners Luxemburg S.à r.l. (“EIP Luxemburg”) ist berechtigt, als Verwalter von alternativen Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager, „AIFM“) im Sinne des Kapitel II des Luxemburger AIFM-Gesetzes vom 12. Juli 2013 zu agieren.  

Transparenz ist uns wichtig 

Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“) ist EIP Luxemburg als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der SFDR verpflichtet, auf Ebene des Unternehmens Transparenz in Bezug auf die folgenden Punkte zu schaffen: 

  • Artikel 3 SFDR – Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken 
  • Artikel 4 SFDR – nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens  
  • Artikel 5 SFDR – Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

Für die verwalteten Investmentfonds gelten zusätzliche Offenlegungspflichten, die weiter unten aufgeführt sind. 

Ungeachtet der Offenlegungspflicht sind Aspekte der Nachhaltigkeit für EIP Luxemburg von zentraler Bedeutung und folglich integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit. EIP Luxemburg ist der Überzeugung, dass Anleger als langfristige Stakeholder davon profitieren, wenn Investitionen nachhaltig getätigt werden. Nachhaltigkeitsrisiken oder nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit können nicht nur der Investition und ihren Stakeholdern schaden, sondern setzen die Investitionen auch materiellen Risiken aus, die sich auf unterschiedliche Weise auf die Tätigkeiten und den Wert der Investition auswirken können. 

Darüber hinaus können zuverlässige Nachhaltigkeitspraktiken sowohl zur Werterhaltung als auch zur Wertschöpfung beitragen.

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)

Gemäss der SFDR werden Nachhaltigkeitsrisiken als ökologische, soziale und governance-Faktoren definiert, die im Falle des Eintretens eine tatsächliche oder potentielle negative Auswirkung auf den Wert einer Investition haben können. 

EIP Luxemburg hat eine Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken erstellt, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken in den Investitionsentscheidungsprozess einzubeziehen. Diese Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken definiert auch die erforderlichen Führungsgrundsätze und Massnahmen, um die Kontrolle der Nachhaltigkeitsrisiken sicherzustellen.  

EIP Luxemburg hat die Funktion des Portfoliomanagements an Energy Infrastructure Partners AG  delegiert, die über solide interne ESG- und Nachhaltigkeitsexpertise verfügen. Der beauftragte Portfoliomanager ist für den Investitionsentscheidungsprozess und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken verantwortlich. Nachhaltigkeitsrisiken, die als relevant erachtet werden, werden im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung und des Investitionsentscheidungsprozesses sowie während der aktiven Beteiligungsverwaltungsphase im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken von EIP Luxemburg, die sich unter anderem auf die SFDR-Anforderungen bezieht, berücksichtigt. 

EIP Luxemburg wird die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess als Teil der Due Diligence und des laufenden Monitorings des beauftragten Portfoliomanagers und der verwalteten Fonds überprüfen.  

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen – Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf + Unternehmensebene (Art. 4 SFDR)

Diese Erklärung beschreibt die Entscheidung von Energy Infrastructure Partners Luxembourg S.à r.l. in Bezug auf die Anforderungen des Artikels 4 (1) der SFDR bezüglich der Berücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (principal adverse impacts, im Folgenden „PAI“) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. 

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 SFDR)

EIP Luxemburg stellt sicher, dass die Vergütungsrichtlinien und -verfahren angewendet werden, die mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen, sofern Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess integriert werden.

Die Vergütungsstrukturen von EIP Luxemburg begünstigen keine übermässige Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die Vergütung ist auf die risikoangepasste Leistung abgestimmt.

Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale bei den von EIP Luxemburg verwaltenden Fonds (Art. 10 SFDR)

Die von EIP Luxemburg verwalteten SFDR-Artikel-8-Fonds fördern ökologische Merkmale, da sie einen positiven Beitrag zur Energiewende, zur Bekämpfung des Klimawandels und/oder zu damit verbundenen Umweltproblemen leisten sollen. Diese Fonds investieren in Technologien und Anlagen, die den Übergang zu einer dekarbonisierten Zukunft unterstützen und zur Sicherheit der Energieversorgung beitragen. 

Für Investoren, hier finden Sie die vollständigen nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen, die für Finanzprodukte nach Artikel 8 erforderlich sind:

Für akkreditierte Investoren

Erfahren Sie mehr über unsere Produkte

Unsere Produkte

Fussnoten und wichtige Informationen

  1. Vermögenswerte in allen gebührenpflichtigen Anlagevehikel, für die EIP als Portfoliomanager fungiert oder ähnliche Dienstleistungen erbringt, Stand 31. Dezember 2024.
  2. Andere Arten von erneuerbaren Energiequellen, wie Biomasse oder sehr kleine Wasserkraftwerke, machen weniger als 1 % der Kapazität und der Erzeugung aus.
  3. Andere Arten von erneuerbaren Energiequellen, wie Biomasse oder sehr kleine Wasserkraftwerke, machen weniger als 1 % der Kapazität und der Erzeugung aus.
  4. Angenommen wird ein durchschnittlicher Stromverbrauch von 3.7 Megawattstunden pro Haushalt und Jahr, wie im von der Europäischen Kommission unterstützten Projekt Odyssee-Mure, das Energieeffizienz und europäische Energiepolitik untersucht, festgelegt.
  5. Ausgehend von 22 kg Kohlendioxidäquivalent, die ein ausgewachsener Baum pro Jahr aufnimmt.